Nur die Grüne Miete ist gerecht!

Nur die Grüne Miete ist gerecht!

Recht, Gesetz und ehrenwerte Gesellschaft

Die Vermieter und ihre Verwaltungen schreiben es uns bei jeder Erhöhung:
'Wir tun das, weil wir das dürfen.'

Moral beiseite, dürfen sie das?

Das Grundgesetz schützt das Eigentum in Artikel 14:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Ein Recht, mit roten Mietzins das Eigentum anderer anzuhäufen, gibt es dadurch nicht.

Im Gegenteil, es gibt eine klare Regelung bezüglich der Ausnutzung von Not und Abhängigkeiten:

Strafgesetzbuch § 253 Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Aus den zitierten Gesetze ergäbe sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die Strafjustiz:
Die Nötigung der Mieter zu Mietraten deutlich über den Leistungskosten erfüllt geradezu idealtypisch den Straftatbestand der Erpressung.
Das gewerbs- und bandenmäßige Vorgehens ist offensichtlich.

Wer im Kaufhaus Gift in die muffige Massenmilch mischt und Geld fordert, wird streng bestraft.
Der Immobilienwirtschaft aber wird die Erpressung mit umfänglichen Gesetzeswerken garantiert.
Das Unrecht steckt im Gesetz, der Grundsatz der Gleichbehandlung wird systematisch verletzt.
Die gewählten Parteifunktionäre sind seit Jahrzehnten Mittäter. (Daher die vielen verschlossenen Türen)

Gegenargument:
'Zahlreiche Gesetze auf Bundes- und Landesebene regeln Begrenzungen der Mietausbeutung
Sind die mietregulierenden Gesetze nicht Ausdruck einer staatlichen Fürsorge?'

Wohl eher nicht. Die Regierungen von Bund und Länder hätten die uneingeschränkte Möglichkeit,
jegliche Mieterpressung sofort unter Strafe zu stellen. Statt dessen stabilisieren sie
das System der Erpressung, indem sie 'Überfischung' und kurzfristige Strukturzerstörungen
durch dezente Begrenzungen verhindern und so die langfristig steigende Mietzinsernte sicherstellen.

Beispiele:
Ist der Mietspiegel denn nicht ein gerechtes Regulierungsinstrument?

Er ist gerecht und regulierend, aber nicht für die Mieter!
• Er macht die permanente Mieterhöhung ohne Gegenleistung zum Maßstab der Zulässigkeit.
• Er verteilt die Mietzinsgewinne relativ gleichmäßig ('gerecht' sic!) auf die Vermieter.
• Er verhindert, daß lokale Spitzenmietsätze durch den Durchschnitt heruntergezogen werden.
Mit dem Mietspiegel organisiert der Staat für die Vermieter ein flächendeckendes Kartell gegen die Mieter.

Mietpreisbremse und Milieuschutz greifen ebenfalls nur, wenn einzelne Vermieter
die Nerven verlieren und die Steigerung des Mietzins erheblich übersteigen.
Für Bürger sind sie völlig effektlos, weil alle noch so fadenscheinigen Mietsteigerungstricks ausdrücklich ausgeklammert sind.

Fazit:
Regierungen und Gesetzgeber sorgen mit Weitblick für Stabilität und sicheren Wohlstand im Gemeinwesen der Immobilienwirtschaft.
Der ehrlich arbeitende Bürger ist darin nur das zu melkende Vieh.

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